— Rechtliches
ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Venture Vault GmbH, Weserstr. 27, 36043 Fulda (nachfolgend „Anbieter") für Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich Cannabis Social Clubs / Anbauvereinigungen unter der Marke „Terpene Vault".
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber über Beratungs-, Planungs- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gründung, Lizenzierung und dem Betrieb von Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs).
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter erbringt Beratungs- und Dienstleistungen, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Beratung zur Gründung von Anbauvereinigungen (e.V.)
- Unterstützung bei der Erstellung von Lizenzanträgen
- Konzepterstellung (Sicherheit, Jugendschutz, Prävention)
- Anbauplanung, Equipment-Beratung und -Vermittlung
- IT-Systeme und Dokumentationsinfrastruktur
- Schulungen für Vorstand, Abgabepersonal und Grow-Teams
- Betriebswirtschaftliche Beratung und Finanzmodellierung
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Leistungsvereinbarung.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich und begründet kein Vertragsverhältnis.
§ 4 Leistungserbringung
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage, insbesondere des Cannabisgesetzes (CanG) in seiner jeweils gültigen Fassung.
(2) Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche schriftlich bestätigt wurden.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Vertragspflichten qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Angaben verantwortlich.
(3) Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Anbieters. Daraus resultierende Mehraufwände können gesondert berechnet werden.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
(4) Equipment-Vermietung wird gesondert nach den Konditionen des jeweiligen Mietvertrags abgerechnet.
§ 7 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die Erteilung behördlicher Genehmigungen oder Lizenzen. Die Beratungsleistung umfasst die bestmögliche Vorbereitung der Antragsunterlagen — die Entscheidung obliegt der zuständigen Behörde.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus Änderungen der Rechtslage, insbesondere des Cannabisgesetzes, resultieren und zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht vorhersehbar waren.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsvereinbarung.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
(4) Bereits erbrachte Leistungen sind bei Kündigung anteilig zu vergüten.
§ 10 Hinweis zur Rechtslage
(1) Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Soweit rechtliche Fragestellungen betroffen sind, empfiehlt der Anbieter die Hinzuziehung eines zugelassenen Rechtsanwalts.
(2) Die Beratungsleistungen beziehen sich auf die jeweils aktuelle Fassung des Cannabisgesetzes (CanG). Gesetzliche Änderungen können Auswirkungen auf die Umsetzbarkeit von Konzepten und Planungen haben.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Fulda, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand: März 2026